Geld sparen mit dem Gartenwasserzähler

Für Frischwasser, das für die Gartenbewässerung verwendet wird, muss keine Abwassergebühr entrichtet werden. Die Wassermenge ist durch einen geeichten Gartenwasserzähler (Zwischenzähler) nachzuweisen. Dieser kann im Fachhandel bezogen werden. Nach der derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) beträgt die Abwassergebühr pro Kubikmeter 1,50 Euro beziehungsweise 1,65 Euro. Aufgrund der individuellen Anschaffungs- und Installationskosten bleibt abzuwägen, ob sich der Einbau eines Gartenwasserzählers lohnt. Dies dürfte nur der Fall sein, wenn es sich um ein größeres Grundstück mit entsprechendem Gießwasserbedarf handelt.

Inbetriebnahme oder Austausch melden

Gartenwasserzähler sind vor Inbetriebnahme unbedingt bei den Stadtwerken Fürstenfeldbruck anzumelden. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei den Stadtwerken, im Rathaus oder auch auf der Internetseite der Stadt (Bürgerservice/Anträge&Formulare).

Zudem ist darauf zu achten, dass die Eichfrist des Gartenwasserzählers noch nicht abgelaufen ist. Diese beträgt in der Regel sechs Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist werden die erfassten Verbrauchswerte nicht mehr berücksichtigt. Gartenwasserzähler, deren Eichfrist abgelaufen ist, sind rechtzeitig vor Beginn der Gartensaison durch einen neuen, geeichten Zähler zu ersetzen. Der Zählertausch ist ebenso wie die Erstinbetriebnahme eines Gartenwasserzählers bei den Stadtwerken im Voraus anzumelden.

Für Rückfragen steht für Fürstenfeldbrucker Bürger im Rathaus Sabine Thrainer unter Telefon 08141 281-4222 gerne zur Verfügung. E-Mail an bauverwaltung@ fuerstenfeldbruck.de.




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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 03/29/2024
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