Der Beirat für Menschen mit Behinderung informiert


Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck verfügt seit 2003 über einen Beirat für Menschen mit Behinderung. Rechtsgrundlage ist die städtische Satzung für den Beirat für Menschen mit Behinderung (180)

Selbstverständnis und Selbstdarstellung

Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: 'Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.'

Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist

Ziele des Beirates für Menschen mit Behinderung sind

Da sich Behinderung nicht nur nach den vom Versorgungsamt zugestandenen Prozenten beurteilen lässt, sondern an den tatsächlichen Einschränkungen, steht die Barrierefreiheit an erster Stelle unserer Bemühungen. Hier lässt sich das Wesentliche bereits vor Ort erledigen.
Genannt seien Gehwege, die nicht zugeparkt oder mit Plakattafeln zugestellt sind, Haltestellen für Omnibusse mit mühelosen Ein- und Ausstiegen, Bahnsteige, die auch für Rollstühle und Kinderwagen erreichbar sind, ein ungehinderter Zugang zwischen Altenheimen, Kreisklinik und Stadtpark sowie die Verbesserung der Verweilqualität in der Innenstadt.
Ferner setzt sich der Beirat für Menschen mit Behinderung für eine sonntags offene Apotheke am Ort ein.

Aktuelle Informationen

Neuwahl des Beirats für Menschen mit Behinderung - Bewerbung bis 30. April

Der Beirat für Menschen mit Behinderung besteht seit Januar 2003. Nun geht die achte Amtsperiode zu Ende und die Stadt Fürstenfeldbruck sucht Bewerberinnen und Bewerber, die sich für die nächsten drei Jahre in das Gremium einbringen wollen. So können Sie dazu beitragen, dass die Interessen der Menschen mit Behinderung im Stadtgebiet vertreten werden.

Der Beirat berät den Stadtrat, die beschließenden Ausschüsse, den Oberbürgermeister und die Verwaltung. Er besteht aus sieben bis neun Beirätinnen und Beiräte. Im Einzelnen werden die Vorgaben über die Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung geregelt. Die Satzung und die Geschäftsordnung des Beirats liegen bis 30. April 2024 im Zimmer 02 in der Stadtverwaltung, Nebenstelle Niederbronnerweg 3, zur Einsicht aus.

In den Beirat können Bürgerinnen und Bürger berufen werden, die

a)         selbst körperlich behindert sind, Angehörige von Behinderten sind oder in der Behindertenbetreuung tätig sind,
b)         ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Fürstenfeldbruck haben,
c)         nicht dem Stadtrat angehören und
d)         das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die neunte Amtszeit beginnt am 1. August 2024 und endet am 31. Juli 2027.

Bewerbungen können im Bürgerbüro oder in Zimmer 02, Dependance Niederbronnerweg 3, bei Doreen Höltl abgegeben werden. Die Stadt ruft insbesondere Frauen auf sich zu bewerben, da laut Satzung eine paritätische Besetzung des Beirats angestrebt wird. Der Bewerbungszeitraum endet am 30. April.

Mobilitätshilfe

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Dafür ist es wichtig, auch außerhalb der eigenen Wohnung mobil zu sein, um zum Beispiel in der Freizeit an sportlichen oder gesellschaftlichen Ereignissen teilzunehmen.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gibt es deshalb die sogenannte Mobilitätshilfe. Sie dient dazu, Menschen, die in Folge ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, die Teilnahme am sozialen Leben zu erleichtern. Alle Infos hierzu gibt es hier

Kontakt

1. Vorsitzender
Uwe Busse
Telefon: 08141 5291694
behindertenbeirat@beirat-ffb.de

Weitere Mitglieder

Peter Thierschmann (zweiter Vorsitzender), Beate Hartmann-Huber (Schriftführerin), Gisela Bechtold, Klaus Lechner, Jörn Weichold sowie Edith Edamwen.Flyer Beirat für Menschen mit Behinderung 2021



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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 04/25/2024
Quelle: