Informationen zum neuen Schwerbehindertenausweis


Seit dem 1. Januar 2013 kann der neue Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich fest. Spätestens ab dem 1. Januar 2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt.

Alte Ausweise bleiben bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer gültig. Über mehrere Jahre wird es also schwerbehinderte Menschen geben, die noch den alten Ausweis haben und andere, die schon einen neuen besitzen. Der alte und der neue Ausweis verleihen die gleichen Rechte.

Die neuen Ausweise für blinde Menschen sind mit Braille-Schrift (Blindenschrift) gekennzeichnet. Das Merkzeichen B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson) wird nur dann aufgedruckt, wenn es auch zuerkannt ist. Der Ausweis kann auch ohne Bild ausgestellt sein. Dann steht anstelle des Lichtbildes „ohne Lichtbild gültig“.

Alle Informationen zu dem neuen Schwerbehindertenausweis entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Downloadbereich.



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Stand: 04/25/2024
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