Digitale Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Fürstenfeldbruck legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger, Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.seniorenportal-ffb.de.
 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.07.2023 erstellt. Der Internetauftritt wurde zuletzt am 17.06.2023 überprüft.

Der Internetauftritt wurde im Rahmen einer Selbstbewertung nach der Methode des BITV-Tests überprüft. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 60 Schritten. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
 

Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Nicht alle Bedienelemente, Objekte oder Grafiken besitzen einen aussagekräftigen Alternativtext.
  2. Die Kontrastverhältnisse bei Texten erfüllen teilweise nicht die Mindestvoraussetzungen.
  3. Bei Vergrößerung des Texts auf 200% oder mehr sind Bereiche im oberen (Header) und im unteren Bereich (Footer) teilweise nicht mehr sichtbar.
  4. Einige Inhalte und Funktionen sind bei einer Browserfenster-Breite von 1280px nach Zoom auf 400%, oder bei ungezoomter Ansicht bei einer Browserfenster-Breite von 320px ohne horizontales Scrollen nicht vollständig erreichbar.
  5. Einige Inhalte brechen bei Vergrößerung oder Verkleinerung nicht wie erwartet um.
  6. Einige Tool-Tipps können weder mit der Maus-Hover-Funktion, noch mit der Tastatur erreicht, und somit auch nicht mit der Escape-Taste wieder geschlossen werden.
  7. Nicht alle Inhalte und Funktionen sind mit der Tastatur erreichbar oder bedienbar.
  8. Die Dokumenttitel der einzelnen Seiten beschreiben teilweise nicht vollständig den Inhalt der Seite.
  9. Das Prüfergebnis des HTML-Validators ergibt Fehler. Somit ist keine vollumfänglich korrekte Syntax sichergestellt.
  10. Einige Formularinhalte werden mit Hilfe einer HTML-Tabelle angeordnet.
  11. Die Beschriftung einiger Formularfelder ist nicht programmatisch ermittelbar.
  12. Einige Formularfelder vermitteln nicht vollumfänglich ihren Einsatzzweck und bieten keine Autocomplete-Funktion.
  13. Eine Validierung der Eingabefelder während der Eingabe, sowie eine Überprüfung der Formularinhalte vor dem Absenden wird nicht angeboten.
     

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter webredaktion@fuerstenfeldbruck.de an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

Stadt Fürstenfeldbruck
Tina Rodermund-Vogl
Hauptstr. 31
82256 Fürstenfeldbruck
E-Mail: webredaktion@fuerstenfeldbruck.de 
 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html 
 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.



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Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr.31
82256 Fürstenfeldbruck

Stand: 10/13/2024
Quelle: