Fonds für Bürger in Not: Hilfe, die ankommt!


Für den guten Zweck haben im vergangenen Jahr wieder eine Vielzahl engagierter Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen und Einrichtungen in den städtischen Fonds für Brucker Bürger in Not gespendet. Dieser Spendentopf gibt der Stadtverwaltung die Möglichkeit, unverschuldet in Not geratene Menschen unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Die Mitarbeiterinnen der Sozialen Beratung prüfen zunächst, ob die staatlichen Hilfsleistungen ausgeschöpft sind. Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, die im Rahmen der regulären Hilfestellungen nicht ohne Weiteres zu lösen sind. Dann gelingt es, mit Hilfe der Spenden aus dem Fonds kurzfristig Abhilfe zu schaffen oder die Situation zumindest ein wenig zu lindern.

Im Namen der Empfänger sei daher unser herzlicher Dank an alle Spenderinnen und Spender ausgesprochen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 15.630 Euro auf das städtische Konto überwiesen. Das Geld kommt zu 100 Prozent Bedürftigen zugute. So konnte insgesamt 60 Menschen durch direkte Einzelspenden im Rahmen der sozialen Beratung geholfen werden, drei Personen erhielten neue Seniorenpatenschaften. Weiterhin wurden die Projekte „Mittagstisch“ und „Aktion Schultüte“ der Diakonie Oberbayern West anteilig unterstützt und Bälle für bedürftige Kinder angeschafft. Leider musste auch die städtische Aktion „Weihnachtsgeschenke für obdachlos untergebrachte Kinder“ wieder ins Leben gerufen werden: Sieben Minderjährige verbrachten mit ihren Familien Weihnachten in der städtischen Obdachlosenunterkunft. Sie konnten sich aber dank einer Spende einer Brucker Familie speziell für diesen Zweck über eine zusätzliche Finanzspritze für Weihnachtsgeschenke freuen. Außerdem wurde eine kleine Weihnachtsfeier in der Unterkunft organisiert.

Unter dem Verwendungszweck „Bürger in Not“ sind Spendeneinzahlungen auf das Konto der Stadt Fürstenfeldbruck, IBAN DE15 7005 3070 0008000812 (Sparkasse Fürstenfeldbruck) jederzeit möglich. 
Falls wir Ihren Namen im Rahmen der Pressearbeit veröffentlichen, dürfen ergänzen Sie bitte den Verwendungszweck entsprechend (zum Beispiel „Max M.“ oder „M. Mustermann“). Ohne Angabe behandeln wir Ihre Spende anonym.
Spendenbescheinigung: Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 Euro gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dem Finanzamt ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügen.

Konzert für den guten Zweck: Bei der Spendenübergabe dabei waren (v. li.) Benedikt Trouw (Vorsitzender der Stadtkapelle), OB Christian Götz, Organist und Kirchenchorleiter Christoph Hauser und Dirigent Paul Roh.


zurück zur Übersicht