Parken für Menschen mit Behinderung

Jeder Autofahrer hat es schon einmal gesehen – das Zusatzzeichen mit dem Rollstuhlfahrer an einem Parkplatz. Um weite Wege zu verhindern, befinden sich diese speziellen, meist barrierefreien Parkplätze oft direkt vor den Gebäuden oder nahe an den Ein- und Ausgängen. Der Antrag auf einen Behindertenparkplatz oder dessen Kennzeichnung muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Da der Stadt neue Anträge vorlagen, haben sich Vertreter des Beirats für Menschen mit Behinderung und der Verwaltung kürzlich gemeinsam zu einer „Verkehrsschau Behindertenparkplätze“ getroffen. Bei diesem Termin wurden beantragte Standorte in der Dianastraße, in der Sternstraße und in der Aicher Straße in Augenschein genommen. Die Umsetzung wird nun geprüft. Ebenfalls diskutiert wurde, ob in der Schöngeisinger Straße zusätzlich zu dem bestehenden Stellplatz vor dem Modehaus Fuchsweber in der Nähe noch weitere eingerichtet werden können. Diese sollen nun auf dem nördlichen Viehmarktplatz entstehen, so dass dort dann insgesamt drei Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen. Ebenfalls unter die Lupe genommen wurde die Situation am Bahnhof Fürstenfeldbruck. Dort bestehen zwei Stellplätze für Menschen mit Handicap unterhalb des Bahnhofzugangs und drei weitere schräg gegenüber vom Bahnhofgebäude. Scheinbar werden diese kaum benutzt. Auch beim Ortstermin war keiner davon belegt. Daher hat die Verwaltung vorgeschlagen, die beiden unteren Parkplätze eventuell zu entfernen. Der Beirat wäre mit dieser Reduzierung einverstanden. Plötzlich verschwunden war der Behindertenparkplatz vor dem Postgebäude. Dieser Privatstellplatz wurde vom Eigentümer des Gebäudes im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entfernt. Ob dieser wieder eingerichtet wird, ist offen. Gegenüber befinden sich aber drei öffentliche behindertengerechte Stellplätze.

Die Zahl der Behindertenparkplätze auf dem Viehmarktplatz wird auf drei erhöht.